top of page

Teilnahmebedingungen für das Streetfood-Festival

1. Veranstalter
Veranstalter des Streetfood-Festivals ist:
MOVE IT - Events / WupperCocktail GbR
Essener Str. 60
42327 Wuppertal
kontakt@moveit-events.de

2. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Aussteller, Standbetreiber und Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt), die am Streetfood-Festival teilnehmen.

3. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt schriftlich oder elektronisch. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter zustande. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Standplatzvergabe
Die Zuteilung der Standplätze erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz oder eine bestimmte Standgröße besteht nicht. Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorischen Gründen Änderungen vorzunehmen.

5. Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühr richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und ist fristgerecht zu zahlen. Bei Nichtteilnahme oder vorzeitigem Abbruch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, sofern in diesen Teilnahmebedingungen nichts anderes geregelt ist.

6. Rücktritt durch den Teilnehmer (Storno)
Ein Rücktritt von der Teilnahme ist nur in schriftlicher Form möglich. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

Im Falle eines Rücktritts gelten folgende Stornobedingungen:

  • bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei

  • 59 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr

  • ab 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren, sofern dieser das Konzept der Veranstaltung erfüllt.

7. Rücktritt und Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder die Veranstaltung abzusagen, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, behördlichen Auflagen, Sicherheitsbedenken oder höherer Gewalt. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

8. Auf- und Abbauzeiten
Die vom Veranstalter vorgegebenen Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich einzuhalten. Bei verspätetem Aufbau oder vorzeitigem Abbau kann der Veranstalter Sanktionen verhängen oder den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen.

9. Hygiene- und Sicherheitsvorschriften
Alle geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Hygiene-, Lebensmittel-, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen, sind strikt einzuhalten. Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für erforderliche Genehmigungen, Belehrungen (z. B. nach dem Infektionsschutzgesetz) und Versicherungen.

10. Betrieb des Standes
Der Stand muss während der gesamten Öffnungszeiten betriebsbereit und geöffnet sein. Das angebotene Sortiment darf nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters geändert werden. Der Verkauf von nicht genehmigten Waren ist untersagt.

11. Haftung
Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine Einrichtungen verursacht werden. Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden durch höhere Gewalt übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

12. Versicherung
Der Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen.

13. Strom, Wasser und Entsorgung, Gasanlagen
Sofern Strom-, Wasser- oder Entsorgungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, sind diese sorgfältig zu nutzen. Manipulationen an Anschlüssen sind untersagt. Entstehende Mehrkosten oder Schäden gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Teilnehmer bringt selber Wasserschläuche und Stromkabel mit mindestens 50 Meter länge mit. 
Der Teilnehmer versichert, dass der Anhänger/Foodtruck/Stand ggfs. eine gültige Gasprüfung hat, die Wasserleitungen hygienisch gespült wurden und der Elektroanlage über eine gültige DGUV V3 Prüfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung verfügt.

14. Foto- und Filmaufnahmen
Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zu erstellen und diese zu Werbezwecken zu nutzen. Der Teilnehmer erklärt sich hiermit einverstanden.

15. Ausschluss von Teilnehmern
Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Vorschriften kann der Veranstalter den Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Veranstaltung ausschließen.

16. Höhere Gewalt
Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder anderer nicht vom Veranstalter zu vertretender Umstände bestehen keine Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter.

17. Umweltbewusstsein
Der Teilnehmer verpflichtet sich, umweltbewusst zu agieren. Der Einsatz von Plastikgeschirr ist nicht gestattet. Der Teilnehmer versucht Mehrweggeschirr ein zu setzen. Sollte dies in Ausnahmen nicht möglich sein, ist nur 100%ig biologisch abbaubares Einweggeschirr zu verwenden (z.B. Teller aus Palmblättern)

18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Veranstalters.

Stand: 20.01.2026

Datenschutz
bottom of page